Erkrankung Ihres Kindes

Sehr geehrte Eltern,

Bitte informieren Sie die Schule schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail über die Erkrankung Ihres Kindes sowie die voraussichtliche Dauer.

Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, legen Sie uns bitte ein ärztliches Attest vor. 

Ansteckende Krankheiten unterliegen der Mitteilungspflicht. Das Infektionsschutzgesetz enthält Regelungen zum Schutz der Kinder und des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen. Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.
 
Elterninformation des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mit Informationen zum Umgang mit dem Thema Corona/COVID-19/SARS-CoV-2 an Thüringer Schulen.
 

Bestellen Sie bei Krankheit bitte das Mittagessen für Ihr Kind ab:
Kontakt: Agrargenossenschaft Bösleben
Tel: 036200/67715

Unterrichtsstoff und Hausaufgaben sind eigenständig nachzuholen.